Nach der StVZO §41 14 sind die nachstehend genannten Kraftfahrzeuge mit Unterlegkeilen auszurüsten:
Erforderlich sind mindestens:
Ein Unterlegkeil
- Bei Kraftfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 4 t
- Zweiachsigen Anhängern (mit zulässigem Gesamtgewicht von 750kg)
Zwei Unterlegkeile
- Für drei- oder mehrachsigen Fahrzeugen
- Sattelanhängern
- Starrdeichselanhängern (mit zulässigem Gesamtgewicht von 750kg)
Die Firma Ermert bietet Ihnen dazu folgende Lösungen an:
Es gibt insgesamt 7 verschiedene Größenmodelle, in verschiedenen Ausführungen